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Kettenhemd (Oberhausmuseum Passau).
Copyright: Oberhausmuseum Passau

Repräsentative Zeughäuser

Die stattlichen Kästen und Zeughäuser haben neben ihrem praktischen Nutzen zumeist auch die Funktion vom Reichtum und der Macht ihres Besitzers zu künden, der Abgaben eintreiben und Waffengänge führen kann.

Kaiser Maximilian hat nicht umsonst die Zeughäuser seines Herrschaftsterritoriums samt Inhalt in prächtig illustrierten Inventaren ins Bild setzen lassen. Joseph Furttenbach, der 1635 den Idealentwurf für ein Zeughaus veröffentlichte, zielt darauf ab, dass die hier aufzustellenden Kanonen und Waffen „ein trefflich: heroischen Anblick von Augenlust mit sich bringen.“ Anschließend gibt er genaue Anweisung, wie Fremde durch das Zeughaus zu führen seien.

Das Repräsentationsbedürfnis des Fürsten kollidierte dabei gelegentlich mit der Anforderung militärischer Geheimhaltung bzw. der Angst vor Spionage und Sabotage. So empfiehlt Furttenbach etwa die größten Kanonen zentral aufzustellen, weil sie dann „an allen Orten des Zeughauß mit sonderbarem Augenlust anzuschauen“ seien.

Andererseits sollte die vorhandene Munition in verschlossenen Schränken verwahrt werden: „obwolen frembde Persohnen durchspatzieren / so können sie doch den Vorrath der Kuglen nicht sehen / noch andere Wissenschafft erlangen / viel weniger einiges Lott verwixlen / noch durch einander mengen.“ Ein Fremder solle im Zeughaus niemals selbständig agieren können, „sondern er hat sich deß fürüber spatzierens zu contentiren“.

Zwei Ansichten aus dem 18. Jahrhundert zeigen, wie das Zurschau-Stellen von Waffen im Zeughaus der Repräsentation seines Besitzers diente. Nicht alle Theoretiker plädierten damals allerdings für repräsentative Zeughausanlagen. Johann Friedrich Penther sah in ihnen 1744 reine Zweckbauten, die wie Gefängnisse dort gebaut werden sollten „wo sie nicht viel ins Gesicht fallen“.