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Armbrustwinde, 1501/1525 (Oberhausmuseum Passau).
Copyright: Oberhausmuseum Passau

Zeughaus und Verteidigung

Die Sicherheitsanforderungen an Zeughäuser sind höher als an andere Speicherbauten, was aufgrund ihrer Funktion nahe liegt. Die geläufigste Art der Sicherung von Zeughäusern, bzw. der gefährlichen Güter in ihnen, ist das Vergittern von Fenstern. Zumindest im Erdgeschoss wurde diese Praxis bei den meisten Zeughäusern durchgeführt. Eine zusätzliche Maßnahme können verschließbare Fensterläden sein; am Zeughaus in Burghausen künden noch die Aussparungen im Mauerwerk für Gitter und die eisernen Kloben zur Befestigung der Läden von den Vorkehrungen.

Der Hofmarksitz/Kasten in Aigen am Inn ist ein Musterbeispiel für ein Zeughaus: Ein klotzartiger, fast quadratisch ausgerichteter Baukörper mit zwei Vollgeschossen und zwei Speicheretagen darüber und einem Grabendach, das hinter der hochgezogenen Kranzmauer (Feuerschutz) verdeckt ist; Stützpfeiler verstärken die vier Ecken des Baukubus, ein übereck gestellter stämmiger Erker an der Nordostseite verleiht dem massigen Bau ein wehrhaftes, burgartiges Gepräge. Das massive Mauerwerk besteht aus fast fugenlos aufgemauerten und rau verputzten Tuffsteinquadern und verdeutlicht die Enklavenstellung des Aigener Kastens im Besitz des Passauer Bischofs, umringt von gegnerischem, herzoglich-niederbayrischem Land.

Dass Zeughäuser eigens mit Mauern, Wällen oder Türmen umgeben wurden („defensible Zeughäuser“), kommt aber eher selten vor. Das kaiserliche Zeughaus in Innsbruck ist ein Beispiel hierfür. Furttenbach 1635 und Sturm 1719 sahen in ihren Idealentwürfen ebenfalls Verteidigungswerke vor.